SPD setzt Kernforderung durch: Die Mietpreisbremse kommt!

Berlin, 23. September 2014 – Anlässlich der Einigung in der Großen Koalition über die „Mietpreisbremse“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Verbraucherschutzexperte Dennis Rohde (Oldenburg-Ammerland):

„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Mit der Einführung der Mietpreisbremse setzen wir ein weiteres sozialdemokratisches Kernprojekt aus dem Koalitionsvertrag um. Zukünftig können die Länder vor allem in Universitäts- und Großstädten exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. Das heißt, Vermieter dürfen in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Wichtig ist dabei, dass es für die Vermieter hierbei keinerlei Umgehungsmöglichkeiten gibt: So wurde beispielsweise der Forderung nach dem Ausschluss von Staffelmieten seitens der CDU/CSU eine klare Absage erteilt. Damit schützen wir hunderttausende Menschen vor Mietwucher und tragen dafür Sorge, dass gerade in den Zentren von Großstädten eine gesunde Bevölkerungsmischung erhalten bleibt.

Zusätzlich führen wir mit der Mietpreisbremse auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. Zukünftig gilt: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch! Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.

Neben dem besseren Mieterschutz wollen wir aber gleichzeitig Investitionen in den notwendigen Neubau fördern. Deswegen ist die Vermietung neu gebauter Wohnungen und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen. Mit der Einigung zwischen SPD und CDU/CSU kann der Gesetzentwurf von Bundesminister Heiko Maas jetzt zügig ins Kabinett und in die Beratung im Bundestag. Das Inkrafttreten 2015 ist damit wie geplant möglich, um die Mieterinnen und Mieter schnellstmöglich zu entlasten.“