Weg für Mindestlohn in der Fleischbranche bald frei

Berlin, 21.02.2014 – Wie der örtliche Bundestagsabgeordnete für Oldenburg und das Ammerland, Dennis Rohde (SPD), heute in Berlin mitteilte, steht die Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Fleischwirtschaft kurz bevor. Dies ermöglicht dann die Einführung eines Mindestlohns in der Fleischbranche.

Rohde erklärte dazu heute in Berlin: „Dem Lohndumping wird endlich auch in der Fleischbranche ein Riegel vorgeschoben. Die Aufnahme der Fleischwirtschaft in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes steht unmittelbar bevor. Wie mir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf meine Anfrage heute bestätigt hat, ist ein entsprechender Beschluss für den 26. Februar 2014 geplant. Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann umgehend das Verfahren zum Erlass einer Mindestlohnverordnung eingeleitet werden.“

Unter Beteiligung der Länder und Verbände wurde zwischen den einzelnen Ressorts innerhalb der Bundesregierung die entsprechende Gesetzesänderung abgestimmt. Rohde hatte zuvor das Bundesarbeitsministerium noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Fleischwirtschaft hinsichtlich der Einführung eines Mindestlohns tätig zu werden. Rohde führte heute dazu weiter aus: „Gerade in der Region Nordwest-Niedersachsen ist das Thema ein Dauerbrenner auf der Tagesordnung. Nun wird der Weg freigemacht für eine Lohnuntergrenze, bis 2017 der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro verbindlich wird. Bezüglich der Durchsetzung und Überwachung der neuen Regelung habe ich noch im März ein Gespräch beim Hauptzollamt. Dort werde ich die passenden Maßnahmen für die Region Oldenburg-Ammerland detailliert beraten.“