Rohde stimmt für Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Berlin, 06.11.2015 – Zur Abstimmung über die Gruppenanträge zur Sterbebegleitung im Plenum des Deutschen Bundestages erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oldenburg und das Ammerland, Dennis Rohde (SPD):

„Im Bundestag haben wir uns in den letzten Monaten mit dem schwierigen Thema Sterbebegleitung und assistierter Suizid auseinandergesetzt. Auch ich habe intensiv über die verschiedenen Gesetzentwürfe nachgedacht, die zur Diskussion standen, und sie genau vor meinem Gewissen abgewogen. Dabei war für mich von Anfang an klar: Ein Gesetz, das leidende Menschen gängelt und in ihre Selbstbestimmung eingreift, wird es mit mir nicht geben.

Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Kerstin Griese, Eva Högl und Michael Brandt, für den ich wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen heute gestimmt habe, schützt ausdrücklich Familienangehörige, aber auch Ärzte und Pflegepersonal, wenn diese einen nahestehenden Menschen beim Suizid unterstützen. Die geschäftsmäßige Beförderung der Selbsttötung wie beispielsweise durch Sterbehilfevereine soll dagegen verboten werden. Denn in einer solidarischen Gesellschaft, in der für alte und kranke Menschen gute Versorgung und Pflege sowie die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt sein soll, darf Sterbehilfe kein Geschäft sein.

Übrigens haben wir in dieser Woche parallel zum Gesetzgebungsverfahren zur Sterbebegleitung auch über nötige Verbesserungen bei der Hospiz- und Palliativversorgung entschieden. Auch hier setzen wir wichtige Signale, dass wir unserem Anspruch als solidarische Gesellschaft weiter gerecht werden wollen.“