
Rohde begrüßt Beschluss des Verfassungsgerichtes – Ministerpräsident Weil sagt Prüfung von Mietpreisbremse zu
Oldenburg, 29.05.2015 – Der örtliche Bundestagsabgeordnete für Oldenburg und das Ammerland, Dennis Rohde (SPD), hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, einen Eilantrag gegen das sogenannte Bestellerprinzip im Maklerrecht abzuweisen. Künftig sollen Wohnungssuchende den Makler nur noch bezahlen müssen, wenn sie ihn auch beauftragt haben. Zwei Immobilienmakler waren mit dem Versuch gescheitert, die Neuregelung vor dem Inkrafttreten am 1. Juni 2015 zu stoppen.
„Das ist ein gutes Signal für die Wohnungssuchenden in Oldenburg“, so Rohde dazu. „Das Bestellerprinzip ist einfach, marktwirtschaftlich und fair: Wer bestellt, der bezahlt. Zudem werden so die meisten Makler, die sich rechtstreu und anständig verhalten, vor den schwarzen Schafen geschützt, die den Mieterinnen und Mietern und ihrer Branche schaden. Diesem Verhalten hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben.“
Ebenfalls begrüßte Rohde, dass das Land Niedersachsen die Einführung der Mietpreisbremse prüft. Dies hatte ihm Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einem Brief zugesichert. Demnach wird im Herbst dieses Jahres bei Bedarf ein Fachgutachten erstellt. Auf dieser Basis können die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt und mit den Städten und Gemeinden gemeinsam erörtert werden. Die Ausfertigung der Mietpreisbremsen-Verordnung durch die Landesregierung soll dann so bald wie möglich erfolgen.