
Kein „McAmmerländer Schinken“ durch TTIP
Berlin, 07.01.2015 – Der Markenschutz regionaler Lebensmittel-Erzeugnisse wie Ammerländer Schinken darf nicht durch ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten („TTIP“) gefährdet werden. Dies hat der örtliche Bundestagsabgeordnete für Oldenburg und das Ammerland, Dennis Rohde (SPD), heute in einem Brief an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt (CSU), gefordert.
„Bislang gilt: Nur echte Erzeugnisse aus unserer Heimat dürfen sich auch ‚Ammerländer Schinken‘ nennen“, so Rohde dazu. „Aus der Presse ist nun aber zu erfahren, dass erwägt wird, den Schutz für Herkunftsbezeichnungen in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA herauszustreichen. Das würde nicht nur der Wirtschaft schaden, sondern auch einer alten Ammerländer Tradition – und damit unserer regionalen Identität.“
Es müsse verhindert werden, dass für das Freihandelsabkommen die Güte traditioneller Lebensmittel-Spezialitäten geopfert werde. „So wie der Tennessee Whiskey aus dem US-Bundesstaat Tennessee kommen muss, sollte auch Ammerländer Schinken nicht außerhalb unserer Region hergestellt werden. Einen ‚McAmmerländer Schinken‘ darf es nicht geben. Ich erwarte, dass Bundesminister Schmidt den Schutz regionaler Spezialitäten nicht aufweicht.“