
Bürger bekommen Geld für Einbruchschutz
Berlin, 03.12.2015 – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat nach längeren Verhandlungen ein neues Programm aufgelegt, um sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter beim Einbruchschutz zu unterstützen. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete für Oldenburg und das Ammerland, Dennis Rohde (SPD), hin. „Es ist richtig und wichtig, dass die KfW jetzt auch den Schutz vor Einbruch finanziell fördert. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates und muss konsequent durchgesetzt werden.“
Die Umsetzung des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ erfolgt im bestehenden KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung (10 Mio. Euro jährlich). Die Förderung können natürliche Personen beantragen, wie zum Beispiel Mieter und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten. Zu den geförderten Maßnahmen zählen u.a. einbruchhemmende Türen, Fenster und Rollläden sowie der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder.
Rohde ergänzt: „Das Programm ist ganz frisch und gerade angelaufen. Die Förderung kann entweder in Form eine Zuschusses oder eines Kredites beantragt werden. Um den finanziellen Zuschuss nicht zu gefährden ist es wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahme direkt bei der KfW zu stellen. Weitere Informationen erteilt die KfW gerne auf Anfrage oder im Internet unter www.kfw.de.“