Untersuchungsausschuss zu „Berater-Affäre“ eingesetzt

Berlin, 30.01.2019 – Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch seines Konstituierung als parlamentarischer Untersuchungsausschusses beschlossen, um die Affäre um rechtswidrig vergebene Beraterverträge im Bundesverteidigungsministerium zu durchleuchten. Siemtje Möller MdB und Dennis Rohde MdB werden für die SPD-Bundestagsfraktion die Untersuchungen als Mitglieder im Ausschuss leiten.

„Es sind nach wie vor viele Fragen zum Einsatz externer Berater im Verantwortungsbereich des Verteidigungsministeriums offen. Jetzt haben wir als Parlament die Möglichkeit, die Vorgänge im Detail zu prüfen“, kommentierte Möller den Beschluss des Verteidigungsausschusses. Rohde ergänzte: „Wir werden die parlamentarischen Möglichkeiten umfassend nutzen, um alle offenen Fragen beantwortet zu bekommen. Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig“. Sehr wahrscheinlich werde es auch nicht bei reiner Aktenarbeit bleiben, so die Abgeordneten, auch die Befragung von Beteiligten sei als Untersuchungsinstrument möglich.

Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich unmittelbar mit dem heute getroffenen Beschluss und wird in den kommenden Wochen seine Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, so die beiden Abgeordneten, durch das erlangte Wissen den Einsatz von externen Beratern künftig wieder zu begrenzen und die Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Hause zu stärken. „Zudem muss der Ausschuss klären, inwieweit es eine zu große Nähe zwischen Beratern und der Amtsseite gegeben hat und ob es dadurch möglicherweise zu den unsauberen Vergabe gekommen ist“, so die Abgeordneten.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss verfügt im Vergleich zu den regulären Ausschüssen des Bundestages über besondere Befugnisse. Untersuchungsausschüssen ist es beispielsweise erlaubt, Beweise zu erheben. Neben Akten als Beweismittel zählen hierzu auch Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen.