Starkes Zeichen für mehr Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt

Berlin, 22.05.2014

Carsten Sieling, zuständiger Berichterstatter

Dennis Rohde, zuständiger Berichterstatter

Mit dem „Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz“ setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für mehr Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt. Finanzmarktwächter und die Möglichkeit des Verbots riskanter Finanzprodukte sollen Anleger schützen.

„Schon nach wenigen Monaten wird klar: Die Koalition meint es ernst mit der Verbesserung des Schutzes für Anlegerinnen und Anlegern.

Folgende Vorhaben sind beim heute vorgestellten Aktionsplan von besonderer Wichtigkeit:

  • Stärkung der Honorarberatung mit ihrer Ausdehnung auf alle Finanzprodukte.
  • Der kollektive Verbraucherschutz wird als gleichberechtigtes strategisches Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verankert.
  • Die BaFin erhält die Befugnis, den Vertrieb riskanter Finanzprodukte zu verbieten oder einzuschränken.
  • Ausgewählte Verbraucherzentralen werden als Marktwächter den  Finanzmarkt beobachten, um besseren Anlegerschutz zu gewährleisten.
  • Stärkung der Verbraucherrechte durch die gesetzliche Verankerung eines Rechtes auf ein Girokonto.
  • Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung.

Der Aktionsplan der Bundesregierung orientiert sich an den gemeinsamen Festlegungen von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag.  Somit setzen wir gemachte Versprechen bereits frühzeitig in die Tat um. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung konstruktiv unterstützen.“

Bild: reisen-sehenswuerdigkeiten.de / pixelio.de